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   BFH, 20.01.2010 - XI R 13/08   

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https://dejure.org/2010,4639
BFH, 20.01.2010 - XI R 13/08 (https://dejure.org/2010,4639)
BFH, Entscheidung vom 20.01.2010 - XI R 13/08 (https://dejure.org/2010,4639)
BFH, Entscheidung vom 20. Januar 2010 - XI R 13/08 (https://dejure.org/2010,4639)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Unternehmereigenschaft bei unentgeltlicher Überlassung eines Hotel-Appartements an Hotel-Betriebsgesellschaft

  • openjur.de

    Unternehmereigenschaft bei unentgeltlicher Überlassung eines Hotel-Appartements an Hotel-Betriebsgesellschaft

  • Bundesfinanzhof

    UStG § 1 Abs 1 Nr 2 S 1, UStG § 2 Abs 1, UStG § 2 Abs 1, UStG § 3 Abs 9a S 1 Nr 1, EWGRL 388/77 Art 4
    Unternehmereigenschaft bei unentgeltlicher Überlassung eines Hotel-Appartements an Hotel-Betriebsgesellschaft

  • Bundesfinanzhof

    Unternehmereigenschaft bei unentgeltlicher Überlassung eines Hotel-Appartements an Hotel-Betriebsgesellschaft

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 1 Nr 2 S 1 UStG 1993, § 2 Abs 1 UStG 1993, § 2 Abs 1 UStG 1999, § 3 Abs 9a S 1 Nr 1 UStG 1999, Art 4 EWGRL 388/77
    Unternehmereigenschaft bei unentgeltlicher Überlassung eines Hotel-Appartements an Hotel-Betriebsgesellschaft

  • rewis.io

    Unternehmereigenschaft bei unentgeltlicher Überlassung eines Hotel-Appartements an Hotel-Betriebsgesellschaft

  • rewis.io

    Unternehmereigenschaft bei unentgeltlicher Überlassung eines Hotel-Appartements an Hotel-Betriebsgesellschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit einer Klageerweiterung im Revisionsverfahren bzgl. einer Umsatzsteuerfestsetzung

  • datenbank.nwb.de

    Zweifel hinsichtlich der Unternehmereigenschaft bei unentgeltlicher Überlassung eines Hotel-Appartements an Hotel Betriebsgesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vorübergehender Verzicht auf das Entgelt für Umsätze durch den Unternehmer als unternehmerische Tätigkeit im Hinblick auf den Eigenverbrauch im Inland; Zulässigkeit einer Klageerweiterung im Revisionsverfahren bzgl. einer Umsatzsteuerfestsetzung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 07.07.2005 - V R 78/03

    Zur Unternehmereigenschaft bei Überlassung eines Betriebsgrundstücks an den

    Auszug aus BFH, 20.01.2010 - XI R 13/08
    Hingegen kann eine nichtunternehmerische Tätigkeit in der Regel nicht bereits dann angenommen werden, wenn der Unternehmer vorübergehend auf das Entgelt für seine Umsätze verzichtet (vgl. BFH-Urteil vom 7. Juli 2005 V R 78/03, BFHE 211, 63, BStBl II 2005, 849, unter II. 1. a cc der Gründe, m.w.N.).

    Es müssen vielmehr Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Unternehmer eine wirtschaftliche Tätigkeit nicht aufnehmen wollte (vgl. BFH-Urteil in BFHE 211, 63, BStBl II 2005, 849).

  • BFH, 22.06.1989 - V R 37/84

    1. Der Annahme eines Leistungsaustausches steht nicht entgegen, daß sich die

    Auszug aus BFH, 20.01.2010 - XI R 13/08
    Die Unternehmereigenschaft endet zwar mit Beendigung der unternehmerischen Tätigkeit (vgl. BFH-Urteil vom 22. Juni 1989 V R 37/84, BFHE 158, 144, BStBl II 1989, 913).

    In die Prüfung der für die Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzungen des Unternehmerbegriffs erforderlichen tatsächlichen Verhältnisse sind trotz des Grundsatzes der Abschnittsbesteuerung auch die Verhältnisse in den Zeiträumen vor und nach dem jeweiligen Besteuerungszeitraum einzubeziehen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 158, 144, BStBl II 1989, 913, unter II. 1. c der Gründe).

  • BFH, 18.06.2009 - V R 30/07

    Voraussetzung der entgeltlichen Leistung i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG

    Auszug aus BFH, 20.01.2010 - XI R 13/08
    Bei richtlinienkonformer Auslegung (vgl. Art. 4 Abs. 1 und 2 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern --Richtlinie 77/388/EWG--) muss es sich dabei um eine wirtschaftliche Tätigkeit handeln (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. Juni 2009 V R 30/07, BFH/NV 2009, 2005, unter II. 1. der Gründe, m.w.N.).

    aa) Eine derartige wirtschaftliche Tätigkeit nach Art. 4 der Richtlinie 77/388/EWG und damit eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit, die mit Einnahmeerzielungsabsicht ausgeübt wird (§ 2 Abs. 1 UStG 1993/1999), setzt voraus, dass der Unternehmer Leistungen gegen Entgelt erbringt oder zumindest zu erbringen beabsichtigt (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2009, 2005, unter II. 1. der Gründe, m.w.N.).

  • EuGH, 01.04.1982 - 89/81

    Hong-Kong Trade

    Auszug aus BFH, 20.01.2010 - XI R 13/08
    Wer regelmäßig Unternehmern ausschließlich unentgeltlich Dienstleistungen erbringt, kann nicht als Steuerpflichtiger i.S. von Art. 4 der Zweiten Richtlinie 67/228/EWG des Rates vom 11. April 1967 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Struktur und Anwendungsmodalitäten des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems angesehen werden (vgl. Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 1. April 1982 Rs. 89/81 --Hong-Kong Trade Development Council--, Slg. 1982, 1277).
  • BFH, 15.03.1993 - V R 18/89

    Vorsteuerabzug aus Studienkosten eines selbständigen Ingenieurs, wenn das

    Auszug aus BFH, 20.01.2010 - XI R 13/08
    Dies kann in der Regel aber nicht bereits dann angenommen werden, wenn der Unternehmer vorübergehend keine Umsätze bewirkt, also keine auf Entgelterzielung gerichteten Leistungen erbringt (vgl. BFH-Urteil vom 15. März 1993 V R 18/89, BFHE 171, 111, BStBl II 1993, 561).
  • FG München, 07.03.2007 - 3 K 3891/03

    Umsatzsteuerschuld einer Miteigentümergemeinschaft aus der Überlassung eines

    Auszug aus BFH, 20.01.2010 - XI R 13/08
    Das Urteil des Finanzgerichts München vom 7.3.07, Aktenzeichen: 3 K 3891/03 wird, soweit es die umsatzsteuerlichen Veranlagungszeiträume 1998-2000 betrifft, aufgehoben.
  • BFH, 21.12.1989 - V R 184/84

    Umsatzsteuer; Zuordnung von Gegenständen zum Unternehmen bei

    Auszug aus BFH, 20.01.2010 - XI R 13/08
    bb) Ist der Handelnde nach diesen Grundsätzen Unternehmer, richtet sich das Ende der Unternehmereigenschaft danach, wie lange von der Absicht weiterer unternehmerischer Betätigung ausgegangen werden kann (vgl. BFH-Urteil vom 21. Dezember 1989 V R 184/84, Kurzwiedergabe in Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 1990, 212).
  • BFH, 04.05.2011 - XI R 44/08

    Weder Umsatzsteuerbefreiung noch ermäßigter Steuersatz für die Inszenierung einer

    Die selektive Anwendung des ermäßigten Steuersatzes ist hiernach nicht ausgeschlossen, sofern sie keine Gefahr einer Wettbewerbsverzerrung nach sich zieht (vgl. EuGH-Urteile in Slg. 2003, I-12691, BFH/NV Beilage 2004, 37, Rz 20, m.w.N.; vom 6. Mai 2010 Rs. C-94/09 --Kommission/Frankreich--, UR 2010, 452, Rz 25, m.w.N.).
  • BFH, 12.02.2014 - V B 81/13

    Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - schwerwiegender Rechtsanwendungsfehler;

    Die vom Kläger behauptete Divergenz zu den weiteren BFH-Urteilen vom 21. Dezember 1989 V R 184/84 (Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 1990, 212), vom 20. Januar 2010 XI R 13/08 (BFH/NV 2010, 1137), vom 9. Dezember 1993 V R 108/91 (BFHE 173, 458, BStBl II 1994, 483) und vom 19. November 2009 V R 16/08 (BFHE 227, 275, BStBl II 2010, 319) ist weder hinreichend dargelegt noch liegt sie tatsächlich vor.

    a) Soweit der Kläger eine Divergenz zu den BFH-Urteilen in UR 1990, 212 und in BFH/NV 2010, 1137 geltend macht, hat er zwar abstrakte Rechtssätze aus diesen Urteilen zitiert, ihnen aber keine davon abweichenden Rechtssätze aus dem Urteil des FG gegenübergestellt, sodass es bereits an der hinreichenden Darlegung einer Divergenz fehlt.

  • FG Saarland, 16.06.2010 - 1 K 2111/06

    Vorsteuerabzug für die Übernahme des Mandantenstammes aus der Realteilung einer

    Denn eine die Unternehmereigenschaft begründende wirtschaftliche Tätigkeit nach Art. 9 Abs. 1 Satz 2 der Mehrwertsteuersystemrichtlinie und damit eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit, die mit Einnahmeerzielungsabsicht ausgeübt wird (§ 2 Abs. 1 UStG ), setzt voraus, dass der Unternehmer Leistungen gegen Entgelt erbringt oder zumindest zu erbringen beabsichtigt (vgl. BFH vom 18. Juni 2009 V R 30/07, BFH/NV 2009, 2005 , mit weiteren Nachweisen; BFH vom 20. Januar 2010 XI R 13/08, BFH/NV 2010, 1137; siehe zum Ganzen auch Klenk in Sölch/Ringleb, Umsatzsteuer, § 2 UStG , Rz. 7 mit weiteren Nachweisen).
  • FG Köln, 11.06.2010 - 15 K 1571/07

    Umsatzsteuer bei einem eingetragenen Verein mit dem Zweck der Datenklassifikation

    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - der sich der erkennende Senat anschließt - wird bei richtlinienkonformer Auslegung "zur Erzielung von Einnahmen" nur derjenige tätig, der Leistungen gegen Entgelt erbringt oder zumindest zu erbringen beabsichtigt, § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG und Art. 9 Abs. 1 der MwStSystRL (vgl. Urteile des Bundesfinanzhof vom 18.06.2009, V R 30/07, BFH/NV 2009, 2005 unter II.1. m.w.N.; jüngst vom 20.01.2010, XI R 13/08, BFH/NV 2010, 1137 unter II.2.b.; siehe auch Urteil des Bundesfinanzhofs vom 19.05.1988, V R 115/83, BStBl II 1988, 916 unter II.2.a.aa.).

    Nur wenn der Unternehmer ausschließlich unentgeltliche Dienstleistungen erbringt, ist davon auszugehen, dass er eine "wirtschaftliche Tätigkeit" im Sinne des Art. 9 Abs. 1 MwStSystRL nicht aufnehmen wollte (vgl. jüngst Urteil des Bundesfinanzhofs vom 20.01.2010 XI R 13/08, a.a.O.).

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